Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis

Die Angabe der Energieeffizienz von Gerätschaften ist mittlerweile etabliert: das Energielabel sieht man an Glühlampen, Kühlschränken, Waschmaschinen etc. Für Häuser fehlte diese Angabe über den Energieverbrauch bislang. Mit dem Energieausweis, welcher ab dem 01.07.2008 schrittweise Pflicht in allen Gebäuden wird, erhalten wir erstmals ein eben solches Effizienz-Siegel für Gebäude. Der Energieausweis stellt in einfacher Form die energetische Qualität von Immobilien dar. Künftig wird daher neben den Neubauten auch bei bestehenden Gebäuden ein Energieausweis verlangt. Dies allerdings nur bei Mieterwechseln bzw. Neuvermietung oder bei Verkauf der Immobilie.

Durch den Energieausweis erhält man die Möglichkeit, die energetischen Qualitäten von Gebäuden miteinander zu vergleichen. Ein weiteres Ziel des Energieausweises wird unter anderem die Offenlegung von Verbesserungsmöglichkeiten der Energieeffizienz der Immobilie sein. Langfristig könnte man sogar dahin kommen, dass die Verbräuche der Immobilie so selbstverständlich in Anzeigen angegeben werden wie es bei oben genannten Waschmaschinen oder Autos heute schon der Fall ist.

Alles in Allem bietet der Energieausweis die Chance, den Kohlendioxidausstoß der Immobilien zu senken, die Immobilien im Wert zu steigern und die laufenden Kosten für Energie zu senken.

 Der verbrauchsorientierte Ausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis berücksichtigt
die tatsächlich verbrauchte Energiemenge. Er basiert auf den durchschnittlichen Verbräuchen der Gebäudenutzer. Es werden die Verbrauchswerte, welche z.B. in der Heizkostenabrechnung in Ansatz gebracht wurden, für die Berechnung des durchschnittlichen Verbrauchs angerechnet. Er stellt sozusagen eine erste Einschätzung über die Energieeffizienz des Gebäudes dar.

Er ist zügig erstellt, da eine Besichtigung und Aufnahme der Objektdaten nicht erfolgen müssen. Somit stellt der Verbrauchsausweis die günstigste Alternative der Ausweisarten dar.

Der bedarfsorientierte Ausweis

Für den bedarfsorientierten Energieausweis muss eine genaue Datenerfassung aller Bauteile, wie Baustoffe, Isolierung, Fenstertypen, Fensterausrichtung erfolgen. Diese Datensammlung ist in der Regel sehr aufwändig und entsprechend mit hohen Kosten verbunden.

Vergleich der beiden Ausweisarten

Beide Ausweisarten bringen ihre Vor- und Nachteile mit sich. So liegt der Hauptvorteil des Verbrauchsausweises darin, dass er schnell und kostengünstig zu erstellen ist. Zudem zeigt er eine erste Einschätzung der Energieeffizienz des Gebäudes. Falls der Verbrauch zu hoch erscheint, kann man immer noch einen Energieberater zu Rate ziehen, um Modernisierungsmaßnahmen abzuklären. Der Nachteil des Verbrauchsausweises liegt darin, dass das Heizverhalten einzelner Nutzer das Ergebnis verzerren kann. Dieser Umstand wird aber in Gebäuden mit großen Nutzerzahlen wieder relativiert. Des weiteren spricht
der Verbrauchsausweis keine konkreten Modernisierungsempfehlungen aus, sondern nur allgemeine Hinweise.

Der Bedarfsausweis beinhaltet genaue Angaben zum Gebäudetyp und zu den Baustoffen und Bauelementen. Der Energiebedarf kann somit exakt berechnet werden und er stellt daher eine neutrale Vergleichsgrundlage einzelner Gebäude dar. Es werden individuelle Modernisierungsmassnahmen angesprochen, da die genaue Bausubstanz durch die Aufnahme bekannt ist. Der Nachteil des Bedarfsausweises ist, dass er zum einen durch den hohen Arbeitsaufwand sehr kostenintensiv ist. Zum anderen werden einige Faktoren, wie Nutzer und Klima, als feste Größe mit eingerechnet. Somit kann das Ergebnis an dieser Stelle verzerrt werden.

Der Ausweis bei Nicht-Wohngebäuden

Bei Nicht-Wohngebäuden muss neben dem Energiebedarf für die Heizenergie auch der Bedarf an Strom angegeben werden. Auch Gebäudetyp bzw. Nutzung sind für den Nicht-Wohngebäude-Ausweis nötig.

Unsere Ausweise

Wir können Ihnen zur Zeit nur den Verbrauchsausweis für Wohngebäude erstellen. Nicht-Wohngebäude mit ähnlicher Nutzung eines Wohngebäudes (also Praxen, Büros etc.) fallen auch unter diese Kategorie.

Die übrigen Ausweisarten können wir zur Zeit noch nicht anbieten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, rufen Sie uns an!

Fragen und Fristen

Wie lange gilt ein Energieausweis?
Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wer zwischenzeitlich energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte vor Ablauf dieses Zeitraums einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern oder Mietern nachweisen zu können.

Muss ein Energieausweis erstellt werden?
Der Eigentümer/ Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen vom Käufer/ Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Kommt er dieser Forderung nicht nach, kann er dafür belangt werden. Gem. der EnEV-Richtlinie gilt eine solche Missachtung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15000 € belangt werden.

Welche Pflichten entstehen aus dem Energieausweis?
Der Energieausweis dient lediglich der Information der Gebäudenutzer, weitere Pflichten resultieren für den Gebäudeeigentümer daraus nicht.


Die Einführungsfristen:

Gebäudetyp Wohngebäude Nicht-Wohngebäude
Neubau Bedarfsausweis Pflicht ab sofort Bedarfsausweis Pflicht ab 01.10.07
Altbau

  1. Bauj. >1965
  2. Bauj. 1966>
  3. alle Gebäude
Schrittweise Einf. ab 01.7.08

  1. Pflicht ab 01.07.08
  2. Pflicht ab 01.01.09
  3. Wahlfreiheit bis 30.09.08
Pflicht ab 01.07.09
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchs-ausweis
Altbau mit bis zu vier Wohnungen,Bauj. >1977 Bedarfsausweis ab 01.10.2008  
Altbau mit bis zu vier Wohnungen, Bauj. >1977, aber auf dem Niveau der Wärmeschutz-verordnung 1977 Wahlfreiheit Berdarfs- oder Verbrauchsausweis  
Altbau ab fünf Wohnungen Bauj. 1978> Wahlfreiheit Berdarfs- oder Verbrauchsausweis