Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Oktober 2020)

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Rechtsgrundlage für:

    – die Abrechnung von Heizkosten und Hausnebenkosten
    – die Vermietung von Wasser- und Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern
    – den Brandschutzkundendienst
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB der Mischke KG. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese schriftlich mit der Mischke KG vereinbart wurde.
  3. Die Grundbedingungen und die speziellen Bedingungen gelten kumulativ für alle durch die Mischke KG zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.
  4. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt/ die verkaufte Dienstleistung mit den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck gemäß der Produktbeschreibung. Abweichendes gilt nur dann als vereinbart, wenn dies schriftlich von der Mischke KG bestätigt wird.
  5. Die Pflicht zur Auftragsdurchführung beginnt erst dann, wenn die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sofern kein Fixtermin schriftlich vereinbart ist.
  6. Sofern aus Gründen, die nicht von der Mischke KG zu vertreten sind, eine Erfüllung des Auftrags unmöglich oder unzumutbar ist, steht der Mischke KG das Recht zu Rücktritt oder Kündigung zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Mischke KG sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Dienstleistung erwerben zu wollen. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn die Mischke KG dies schriftlich bestätigt oder den Auftrag ausgeführt hat.
  3. Bei der Durchführung aller Montage- oder Demontageaufträge ist die Mischke KG nicht verpflichtet, den früheren Zustand wiederherzustellen. Hierzu gehört insbesondere nicht die Beseitigung von nicht zu vermeidenden Schäden an den Befestigungsstellen von Rauchmeldern oder Heizkostenverteiler bei der Demontage von Altgeräten, sowie das Sichtbarwerden von ursprünglichen Montagestellen aufgrund der nach DIN/EU festgelegten neuen Montagehöhe.
  4. Eine Programmierung der Geräte durch die Mischke KG ist nicht Vertragsgegenstand.
  5. Die Lieferung von Geräten erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf den Auftraggeber über.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Vertragsbeginn sowie Liefer- und Leistungsumfang werden vertraglich zwischen dem Auftraggeber und der Mischke KG vereinbart.
  2. Werden Lieferung und/ oder Leistung durch Gründe verzögert, die von der Mischke KG nicht zu vertreten sind, so verlängern sich diese Liefer- und/ oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung, längstens jedoch um sechs Monate. Danach wird zwischen dem Auftraggeber und der Mischke KG eine der Situation angemessene Regelung vereinbart. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Auftragsgebers.
  3. Sofern es sich um Heizkostenverteiler und Rauchmelder handelt, montiert die Mischke KG die Geräte beim Kunden. Die Montage von Wärme- und Wasserzählern sowie sonstige, mit dem Rohrleitungssystem fest verbundenen Geräten und Einbauteilen sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Auftrages, es sei denn, im Auftrag ist sie ausdrücklich aufgeführt.

§ 4 Preise/Vergütungen

  1. Für Lieferungen und Leistungen durch die Mischke KG gelten die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise/Vergütungen, die sich aus dem Angebot und dem Vertragswerk ergeben. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Ergänzend gilt die aktuell gültige Preisliste der Mischke KG.
  2. Sofern nicht die Montage Gegenstand des Auftrags ist, erfolgt die Lieferung ab Werk/Lager. Bei Versand gelten die Preise bei normaler Versand-/Verpackungsart, welche dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Mischke KG ist berechtigt, eine angemessene Vergütungsanpassung vorzunehmen, wenn sich preisbildende Faktoren oder für die Mischke KG maßgebliche Steuern, Abgaben und Gebühren nach Vertragsschluss ändern oder neue Steuern, Abgaben und Gebühren, die Mischke KG betreffend, eingeführt werden. Überschreitet die Vergütungsanpassung den vereinbarten Preis um 10{b817c470df72520eec617430244dc0445b360758f493391b11d76dfb2220579b} oder mehr, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Bekanntwerden der Vergütungsanpassung gemacht werden.
  4. Eine Anpassung für Mietpreise kann seitens der Mischke KG nur nach Ablauf einer Vertragsperiode erfolgen. Sie erfolgt dann im Verhältnis der Änderung von Kosten und Gebühren.

§ 5 Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen einschließlich etwaiger Abschlagzahlungen sind sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.
    Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst mit der vollständigen Einlösung als Rechnungsausgleich. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Raten für Miete und Wartung werden im Voraus erhoben, außer im Vertrag wurde die nachschüssige Mieten-/Wartungszahlung vereinbart. Wurde bei Vertragsabschluß eine Sonderzahlung vereinbart, so wird diese bei jeder Vertragsverlängerung erneut fällig.
  3. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er eine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung nachgekommen ist.
  4. Aufrechnungs- und/ oder Zurückhaltungsrechte stehen dem Auftragsgeber nur zu, wenn die betreffende Gegenforderung rechtskräftig, unbestritten oder seitens der Mischke KG anerkannt ist. Zurückhaltungsrechte des Auftraggebers sind insoweit ausgeschlossen, als sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Geräte und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Mischke KG. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder anderen zwangsvollsteckungsrechtlichen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Benachrichtigung verpflichtet. Entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber darf über die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verfügen. Hierbei tritt der Auftraggeber im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau, der Vermietung oder einer sonstigen Verwertung der gelieferten Waren an die Mischke KG zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab.
  3. Auf Verlangen der Mischke KG gibt der Auftraggeber die Abtretung dem Drittschuldner bekannt. Er erteilt der Mischke KG alle zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt die Unterlagen aus.
  4. Kommt der Auftraggeber der Mischke KG gegenüber in Zahlungsverzug, so ist diese berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderlichen Angaben, die zur Anspruchsverfolgung notwendig sind, zu machen.
  5. Besteht zwischen dem Auftraggeber und dessen Vertragspartner ein Kontokorrentverhältnis im Sinne des § 355 HGB, so ist der Auftraggeber verpflichtet, sofort die jeweilige Saldoforderung zur Sicherung der Vorbehaltsware an die Mischke KG abzutreten. Diese Abtretung bezieht sich auch auf den kausalen Saldo, falls über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

§ 7 Montage/Austausch von Geräten

  1. Bei der Montage von Heizkostenverteilern erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Mischke KG bei einem Gerätewechsel bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses die Befestigungen und etwaige Lackschäden nicht entfernt.
  2. Montagetermine werden jedem Mieter durch die Mischke KG mindestens zehn Tage vor dem angesetzten Termin angekündigt. Für den Fall, dass die Leistung durch die Mischke KG auch an einem zweiten Termin nicht erbracht werden konnte, wird der Auftraggeber hiervon durch Anschreiben in Kenntnis gesetzt. Der Auftraggeber erteilt der Mischke KG dann einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag.
  3. Die Mischke KG behält sich vor, Messgeräte gegebenenfalls auch unterjährig zu tauschen.

§ 8 Ableseservice / Mieterwechsel

  1. Der Ablesetermin wird dem Auftraggeber seitens der Mischke KG mindestens zehn Tage vorher mitgeteilt. Die einzelnen Mieter werden, soweit erforderlich, ebenfalls informiert. Ist eine Ablesung zum genannten Termin nicht möglich, wird innerhalb von zwei Wochen nach vorheriger Ankündigung, ein zweiter Ablesetermin bekannt gegeben. Sollte auch dieser Termin vom Nutzer nicht eingehalten werden und die Versäumnisse nicht von der MISCHKE KG zu vertreten sein, wird der Verbrauch von der Mischke KG geschätzt, sofern nicht eine individuelle Nachablesung vereinbart wird, deren Kosten sich nach den vereinbarten Preisen richten.
  2. Bei der Ablesung müssen die Geräte für die Ableser der Mischke KG ohne Schwierigkeiten erreichbar und zugänglich sein.
  3. Die Durchführung einer beauftragten Zwischenablesung bedarf eines vom Auftraggeber zu erteilenden kostenpflichtigen Zwischenableseauftrags.
  4. Die Mischke KG wird die Kosten eines Zwischenablesevertrags bzw. der Kostentrennung dem Nutzer in Rechnung stellen, sofern keine Kostenübernahme durch den Auftraggeber bekannt ist und diese mietvertragliche Vereinbarung durch den Kunden schriftlich bestätigt wurde.

§ 9 Gerätemiete / -wartung

  1. Gemietete Geräte werden durch die Mischke KG während der Mietzeit gewartet und etwaige Mängel, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden während der Garantiezeit kostenlos behoben.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Geräte zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Nichtabholung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Setzt der Auftraggeber nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch der Geräte fort, insbesondere zum Zwecke der Abrechnungserstellung, so stehen der Mischke KG die gesetzlichen Entschädigungsansprüche zu.
  4. Eine Garantiewartung und die Gerätemiete umfassen folgende Leistungen:

    – Überwachung der Eichgültigkeit und der technischen Gerätesicherheit
    – regelmäßiger Austausch der Geräte bei Ablauf der Eichgültigkeit sowie nach der
    üblichen technischen Nutzungsdauer, soweit hierfür kein Eingriff in das
    Leistungssystem durch das Fachhandwerk erforderlich ist
    – Austausch defekter Geräte während der Vertragslaufzeit, soweit die Mischke KG die
    Fehlerhaftigkeit zu vertreten hat.

§ 10 Instandhaltung / Prüfung von Feuerlösch-Geräten

  1. Neben der, der Mischke KG obliegenden Gewährleistungspflicht, verpflichtet sich der Auftraggeber, zur Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Instandhaltung der von der Mischke KG gelieferten Löschgeräte, den Kundendienst der Mischke KG in Anspruch zu nehmen, welcher bei einer Beauftragung die jeweils erforderlichen Maßnahmen durchführt. Für Schäden durch Fremdleistungen übernimmt die Mischke KG keine Haftung. Das Gleiche gilt für daraus resultierende Folgeschäden.
  2. Die Instandhaltung/Prüfung von Feuerlöschgeräten wird von der Mischke KG unter Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durchgeführt. Für Schäden aus verdeckten oder äußerlich nicht erkennbaren Mängeln übernimmt die Mischke KG keine Haftung. Das Gleiche gilt für daraus resultierende Folgeschäden.
  3. Eine Pflicht zur Terminüberwachung und Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen trifft die Mischke KG nur, wenn ein entsprechender Wartungsvertrag in schriftlicher Form besteht.

§ 11 Gewährleistung / Haftung / Schadenersatz

  1. Für Mängel an Waren oder Dienstleistungen haftet die Mischke KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber wahlweise eine Minderung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt.
  3. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber Schadenersatz, so verbleibt die Ware bei ihm, sofern ihm dies zumutbar ist. Ein möglicher Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies hat keine Geltung bei einer arglistigen Vertragsverletzung durch die Mischke KG.
  4. Die Mangelgewährleistungsfrist beträgt für die Lieferung von Waren 24 Monate bzw. 12 Monate für die Erbringung von Dienstleistungen. Es gilt der jeweils gesetzliche Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit ein schuldhaft verursachter Mangel zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt oder der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Mischke KG oder ihren Organen oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde
  5. Die Mischke KG übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, durch natürliche Abnutzung oder Verschleiß entstehen, sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge besonderer äußerer Einflüsse entstehen, mit denen nach dem Vertragszweck nicht gerechnet werden konnte.
  6. Die Mischke KG gewährt dem Auftraggeber keine Garantien für Waren oder Dienstleistungen, es sei denn, diese werden schriftlich vereinbart.
  7. Die Mischke KG beschränkt ihre Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch sie selbst, einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf die gesetzlichen Bestimmungen, im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt worden sind. Die Haftung ist im Falle der Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden
  8. Eine Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand/ die Dienstleistung an Rechtsgütern des Auftraggebers ist ganz ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  9. Die Regelungen der Punkte 8 und 9 erstrecken sich auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 12 Vertragsdauer / Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Auftragsunterlagen auf Grund individueller Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
  2. Jeder Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festlaufzeit / des Abrechnungszeitraumenes oder zum Ablauf der Verlängerungsfrist gekündigt werden.
  3. Bei Kaufleuten verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Bei Verbrauchern verlängert sich ein Werk- oder Dienstvertrag nach Ablauf der Festlaufzeit um ein Jahr und bei Miet- oder Garantiewartungsverträgen nach Ablauf der Festlaufzeit erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit, es sei denn, der Verlängerungszeitraum wurde individuell bestimmt.
  4. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber stellt die Mischke KG ihre Leistungen ein und stellt die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung. Dabei erfolgt zu Gunsten des Auftraggebers eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Darüber hinaus werden – außer bei Gerätemiete – alle ersparten Aufwendungen der Mischke KG in Abzug gebracht, jedoch nicht mehr als 15 {b817c470df72520eec617430244dc0445b360758f493391b11d76dfb2220579b} der Vergütung. Der Nachweis, dass ersparte Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
  5. Die Mischke KG ist berechtigt, Mietverträge über Geräte vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen, bei:

    – vollständigem oder teilweisem Verzug des Auftraggebers mit zwei Mietraten oder
    einer anderen Zahlung auf Grund des Vertragsverhältnisses trotz schriftlicher
    Mahnung.
    – einer Zahlungseinstellung des Auftraggebers und bei Beantragung oder Eröffnung
    des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
    – der Verletzung wesentlicher Vertrags- oder Mitwirkungspflichten durch den
    Auftraggeber, welche trotz schriftlicher Abmahnung nicht unterlassen werden.

    Bis zur Rückgewähr der vermieteten Geräte schuldet der Auftraggeber den Mietzins in der vereinbarten Höhe.
  6. Liegt für die Mischke KG ein wichtiger Kündigungsgrund gem. Ziffer 5 vor, so muss der Auftraggeber Schadenersatz leisten in Höhe der noch offenen abgezinsten Mietraten bis zum Ablauf der Festlaufzeit abzüglich des Restwertes der zurückgewährten Geräte.
    Der Abzinsungsfaktor für die Restmieten liegt 3 {b817c470df72520eec617430244dc0445b360758f493391b11d76dfb2220579b} über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
  7. Bei Beendigung eines Mietvertrages hat der Auftraggeber alle Geräte in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand der Anlieferung unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes entspricht. Bis zur Rückgewähr der vermieteten Geräte muss der Auftraggeber den Mietzins in voller Höhe entrichten.

§ 13 Rücknahmerecht

  • Wenn die Mischke KG – ohne hierzu verpflichtet zu sein – der Rücknahme oder Stornierung von Warenlieferung oder der Aufhebung von Mietverträgen zustimmt, steht ihr ohne besonderen Nachweis eine Kostenpauschale von 15 {b817c470df72520eec617430244dc0445b360758f493391b11d76dfb2220579b} des vereinbarten Bruttorechnungspreises zu, es sei denn, die Mischke KG weist einen höheren Schaden nach oder der Auftraggeber weist einen niedrigen Schaden nach.

§ 14 Datenschutz

  • Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die Mischke KG alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 15 Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragswerk ist der Geschäftssitz der Mischke KG, sofern sich aus der Auftragsbestimmung nichts anderes ergibt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragswerkes bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.